Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
Bestandteil jedes mit uns abgeschlossenen Vertrages,
soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Kunden
und dem Verlag T. Lindemann, Stiftstrasse 49, 63075
Offenbach.
Diese Bedingungen gelten auch für die von Verlag T.
Lindemann betriebene
Internet-Seiten: www.top-offset.de,
www.top-buch.eu,
www.top-buch.de,
www.verlag-lindemann.de,
Alle
vom anderen Vertragsteil gemachten Vorschriften und
Bedingungen, die nicht mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen
übereinstimmen, sind nur dann verbindlich, wenn sie
ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Sie gelten
nur für den Vertrag, für welchen sie vereinbart
wurden. Anderenfalls sind solche Vorschriften und
Bedingungen für uns auch dann unverbindlich, wenn wir
ihnen nicht widersprechen. Verträge und unsere
allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch bei
rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen
Teilen verbindlich. Anstelle unwirksamer Regelungen
gilt das als vereinbart, wodurch der wirtschaftliche
Zweck der unwirksamen Klausel bestmöglich erreicht
wird.
1.
Bestimmungen für die Bestellung von Drucksachen:
Angebot
Unsere
Preise für Waren gelten zzgl. der Gesetzlichen MwSt.
Verpackung und
Versandkosten sind im Preis nicht enthalten.
Die in unserem Angebot angegebenen Preise gelten
unter dem Vorbehalt, dass die Auftragsdaten, die dem
Angebot zugrunde liegen, unverändert bleiben. Kosten,
die durch nachträgliche von dem Besteller veranlasste
Änderungen bedingt sind, insbesondere ein hierdurch
verursachter Fertigungsstillstand, sind vom Besteller
zu übernehmen. Als Änderungen gelten auch
Wiederholungen von Probedrucken, die vom Besteller
wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage
verlangt werden. Muster, Entwürfe, Probedrucke und ähnliche
Vorarbeiten, die der Besteller veranlasst hat, sind,
auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird, vom
Besteller zu bezahlen.
Auftragserteilung
Der
Besteller ist an den erteilten Auftrag gebunden.
Verbindlich für die Ausführung und Lieferung des
Auftrages ist nur der schriftliche Auftrag, oder der
elektronische Auftrag des Bestellers oder unsere
Auftragsbestätigung. Produkte aus unserem Online-Shop
werden individuell gefertigt. Deshalb haben Sie kein
erweitertes Widerrufs- und Rückgaberecht nach §§
312 b-f BGB. Falls Sie einen Auftrag stornieren
wollen, sprechen Sie bitte mit uns die Details ab. Je
nach Produktionsfortschritt machen wir Ihnen dann
einen Lösungsvorschlag.
Copyright / Urheberrechte
Verlag
T. Lindemann kann nicht haftbar gemacht werden
für Unkosten oder Verluste, die sich aus der
Verletzung von Patenten, Warenzeichen, amtlich geschützten
Zeichnungen oder Urheberrechten entsprechend den
Zeichnungen, Spezifizierungen oder Angaben des Kunden
ergeben. Verlag T. Lindemann ist also weder dem Kunden
noch Dritten gegenüber verantwortlich für die
Verwendung von Waren, die ein Patent, eine geschützte
Zeichnung, ein Urheberrecht, ein Lizenzmotiv oder
Warenzeichen verletzen.
Dies
gilt auch für die Verwendung von Wörtern,
Zeichnungen und Symbolen, die der Kunde als
Druckauftrag eingereicht hat. Der Kunde ist also
selbst für das Copyright verantwortlich und stellt
Verlag T. Lindemann von allen Ansprüchen von dritter
Seite frei, die sich aus einem Vorwurf missbräuchlicher
Verwendung ergeben sollten. Dies gilt auch, wenn
Verlag T. Lindemann zur graphischen und/oder
technischen Gestaltung vom Kunden konsultiert wurde.
Lieferung
Die
Lieferzeit nach Erhalt der
schriftlichen Auftragserteilung und aller
druckfertigen Vorlagen
die für die Produktion notwendig sind, sowie dem
Geldeingang bei Zahlung per Vorkasse.
Wir geben die
Lieferzeit in Arbeitstagen oder Kalenderwochen an.
Mangelhafte
Daten verzögern die Lieferzeit.
Den Versand nehmen
wir für den Besteller mit aller Sorgfalt vor. Für
Fehler haften wir dabei nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Der Versand der Ware erfolgt nur nach
einer schriftlichen Versandvorschrift des Bestellers,
die bei Auftragserteilung vorliegen muss.
Die
Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf
der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die
Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Verzögert
sich die Lieferung über den vereinbarten Zeitpunkt
hinaus, muss uns der Besteller zunächst schriftlich
eine angemessene Nachfrist gewähren. Nach fruchtlosem
Ablauf der Nachfrist kann der Besteller vom Vertrag
zurücktreten, es sei denn, dieser Fristablauf beruht
auf Gründen, die wir nicht zu vertreten haben; dies
sind insbesondere Arbeitskämpfe (Streik,
Aussperrung), höhere Gewalt sowie unvorhergesehene
Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen und
soweit diese Hindernisse nachweislich auf die
Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes
von erheblichem Einfluß sind. Wenn dem Besteller
wegen einer Verzögerung, die infolge unseres
Verschuldens eingetreten ist, ein Schaden entsteht,
ist er unter Ausschluss weitergehender Ansprüche
berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern.
Diese beträgt für jeden Tag der Verspätung 1 %, im
Ganzen aber höchstens 30 % von Hundert vom Werte
desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der
Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß
benutzt werden kann. Fixe Liefertermine (§ 361 BGB)
sind nur dann verbindlich, wenn wir unter Hinweis auf
den Fixcharakter den Liefertermin schriftlich bestätigt
haben. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung
der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
Schäden
und Verluste, Gefahrübergang
Die
Gefahr geht spätestens mit der Absendung des
Liefergegenstandes auf den Besteller über. Dies gilt
auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir zusätzliche
andere Leistungen, zum Beispiel die Versendungskosten
oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben. Auf
Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die
Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-,
Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare
Risiken versichert. Verzögert sich der Versand
infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten
haben, geht die Gefahr vom Tage der
Versendungsbereitschaft auf den Besteller über. Eine
Haftung vor Gefahrübergang für Schäden oder
Verluste, die fremdes Gut, gleich aus welchem Grunde
es sich bei uns befindet, durch Diebstahl, Feuer,
Wasser oder andere Gefahr erleidet, besteht nur im
Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese
Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für
Folgeschäden, gleich welcher Art.
Beanstandungen
Der
Besteller ist verpflichtet, die zur Korrektur
erhaltenen Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich
auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und
Beanstandungen unverzüglich schriftlich zu rügen.
Mit Druckfreigabe geht die Gefahr etwaiger Fehler auf
den Besteller über, soweit es sich nicht um Fehler
handelt, die erst in der an die Druckfreigabe anschließenden
Produktion entstanden sind . Das gleiche gilt für alle sonstigen
Freigabeerklärungen des Bestellers zur weiteren
Herstellung, bzw. zum Versand. Mängelrügen müssen
unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach
Empfang der Ware geltend gemacht und genauestens
spezifiziert werden. Mündliche oder fernmündliche
Beanstandungen müssen unverzüglich schriftlich bestätigt
werden. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln
geltend zu machen, verjährt in allen Fällen von dem
Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten. Bei
begründeter Mängelrüge und bei Fehlen zugesicherter
Eigenschaften können wir nach unserer Wahl und unter
Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserungen
vornehmen oder Ersatzlieferung leisten, und zwar bis
zur Höhe des Auftragswertes. Gleiches gilt für den
Fall einer begründeten Mängelrüge hinsichtlich der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter,
unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder
Ersatzlieferung kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein
Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem
Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind
ausgeschlossen. Hat der Auftrag
Lohnveredelungsarbeiten oder eine weitere Verarbeitung
zum Gegenstand, so haften wir nicht für die dadurch
verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder
weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der
Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht
worden ist. Wenn ein Teil der Lieferung Mängel
aufweist, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der
gesamten Lieferung. Grundsätzlich wird keine Gewähr
übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen
entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder
nachlässige Behandlung, geringfügige Abweichungen
vom Original bei farbigen Reproduktionen, insbesondere
geringe Farbunterschiede zwischen den einzelnen Bögen,
geringfügige Unterschiede zwischen Andrucken und dem
Auflagendruck.
Sind wir verpflichtet, für die
Herstellung des vertragsgemäßen Werkes
Fremderzeugnisse einzusetzen, beschränkt sich unsere
Haftung im Hinblick auf die Fremdleistungen auf die
Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den
Lieferer des Fremderzeugnisses oder der Fremdleistung
zustehen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der
bestellten Auflagen können nicht beanstandet werden.
Berechnet wird die gelieferte Menge, es sei denn, wir
weisen bei der Auftragsbestätigung in Sonderfällen
auf eine andere Regelung hin.
Druckdaten
Belassen
Sie Ihr Printprodukt in dem Farbmodus in welchem es
erstellt wurde. Wandeln Sie niemals in andere Farbräume
um und lassen Sie ICC-Profile (falls vorhanden)
eingebettet. Unsere Druckmaschinen können auch mit
beispielsweise RGB Daten aus Word hervorragend
umgehen. Details siehe (Informationen: Druckdaten)
Archivierung
Vorlagen,
Digitale Daten, Druckträger und andere zur
Wiederverwendung benötigte Gegenstände sowie Halb-
und Fertigerzeugnisse werden nicht über den
Ausliefertermin verwahrt. Die vorstehend genannten
Gegenstände werden, soweit diese vom Besteller zur
Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin
sorgfältig behandelt. Für Beschädigungen haften wir
nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sollten
die vorstehend genannten Gegenstände versichert
werden, ist dies durch den Besteller vorzunehmen.
Annahmeverzug,
Lagerung von Fertigwaren
Der
Besteller gerät in Verzug, wenn er nicht spätestens
eine Woche nach Aufforderung die Ware vollständig
abgenommen hat. Bezahlte, aber nicht abgenommene
Fertigware wird spätestens 3 Monate nach
Annahmeverzugseintritt auf Kosten des Bestellers
entsorgt.
Eigentum,
Urheberrecht
Die von
uns zur Herstellung eingesetzten Druckträger bleiben
in unserem Besitz, auch wenn sie besonders berechnet
und nicht ausgeliefert werden. Der Besteller haftet
allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages
Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt
werden. Der Besteller stellt uns von allen Ansprüche
Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung
vorbehaltlos frei.
Eigentumsvorbehalt
Wir
behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis
zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem
Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, den
Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen
Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden
zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die
Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Der
Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden
noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie
Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte
Hand hat er uns unverzüglich hierüber zu
benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, nach Mahnung den Liefergegenstand
abzuholen; der Besteller ist zur Herausgabe
verpflichtet.
Zahlung
Die
Lieferung der Ware erfolgt ausschließlich durch
Zahlung (Brutto-Endpreise) per Vorkassen-Rechnung oder
Lastschrift. Bei längerfristigen Geschäftsbeziehungen
kann auch eine andere Zahlungsweise vereinbart werden.
Die Rechnung kann am Tage der Lieferbereitschaft auch
für Teillieferungen ausgestellt werden. Der Besteller
kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen
Forderung aufrechnen, Zurückbehaltungs- oder sonstige
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller im übrigen
nicht zu. Die Rechte gemäß § 320 BGB bleiben
erhalten, solange wir unseren Verpflichtungen gemäß
Ziffer 6 Absatz 4 nicht nachgekommen sind. Wenn die
Erfüllung des Zahlungsanspruches nach Vertragsabschluß
durch Liquiditätsschwierigkeiten des Bestellers gefährdet
ist oder einzutreten droht, können wir eine
Vorauszahlung oder sofortige Zahlung aller offenen,
auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen. Außerdem
können wir noch nicht gelieferte Ware zurückhalten
und die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen
einstellen. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn
der Besteller trotz einer verzugsbegründeten Mahnung
keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind
Verzugszinsen von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die
Geltendmachung weitere Verzugsschäden wird hierdurch
nicht ausgeschlossen.
Unterlagen
und Kundendaten
Der
Kunde stellt Verlag T. Lindemann alle notwendigen Daten
und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Kundendaten werden
nur nach Wunsch archiviert.
Nutzungsrechte
Der
Kunde erhält Nutzungsrechte, wie diese im Rahmen der
Auftragsbestätigung vereinbart wurden. Diese sind in
der Regel begrenzt auf den vereinbarten Zweck.
Unbegrenzte Nutzungsrechte müssen auf alle Fälle
ausdrücklich vereinbart und entsprechend honoriert
werden. Grundsätzlich können die Layouts erst ab
vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars im
vereinbarten Rahmen genutzt werden. Die Layouts von
Verlag T. Lindemann dürfen vom Kunden nicht verändert
werden. In diesem Fall muss der Kunde ein unbegrenztes
Nutzungsrecht erwerben.
Elektronische
Daten
Der
Kunde erhält für die vereinbarte Nutzung druckfähige
Daten. Die Originaldaten bleiben im Eigentum und
Besitz von Verlag T. Lindemann. Sollte ein uneingeschränktes
Nutzungsrecht vereinbart sein, kann der Kunde die
Originaldaten erhalten.
Haftung
Verlag
T. Lindemann haftet im Fall von Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist
ausgeschlossen. Eine rechtliche Beratung über Inhalte
kann von Verlag T. Lindemann nicht erfolgen.
Verlag T. Lindemann ist für die Inhalte, die der
Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Der Kunde
stellt Verlag T. Lindemann von jeder Haftung gegenüber
Dritten frei, die mit den von ihm bereitgestellten
Inhalte und deren vertragsgemäßer Bearbeitung
zusammenhängen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand
und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Ansprüchen und Rechtsstreitigkeiten
einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesses ist
Offenbach am Main.
Verlag
T. Lindemann
Stiftstrasse 49
63075 Offenbach
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